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Geschrieben von Efeu am 05.10.2012 um 13:26:
Kein Scherz
http://kreuz.net/article.15957.html
Wenn es Strafen für Blasphemie bis zu 3Jahren Knast in D gibt, so ist dieser Artikel durchaus auch zu bestrafen. Aber wie?
Geschrieben von peter mitterstöger am 05.10.2012 um 13:38:
RE: Kein Scherz
ich kenne kreuz.net net, aber schaut irgendwie offiziös zumindest aus. Es ist unglaublich, was in dem Artikel steht. Würde mich schon interessieren, welchen offiziellen Status dieses Medium hat.
Geschrieben von peter mitterstöger am 05.10.2012 um 14:59:
RE: Kein Scherz
schwer herauszufinden, man sollte die "GO DADDY SOFTWARE, INC" einmal dingfest machen, gefühlsmässig haben die noch mehr am Stecken und Kerbholz. Ich bin mir aber fast sicher, das hat mit der katholischen Kirche nichts zu tun. Nicht einmal mit Opus Dei und anderen perversen Ausläufern.
Geschrieben von Markus Pichler am 05.10.2012 um 15:11:
RE: Kein Scherz
kreuz.net ist ja eine ziemlich prominente (=auffällige) Internetadresse, wie man glauben sollte. Also sollte man übers Impressum herausfinden können sollen, wer dahinter wirklich steht. "Kreuz.net" ist sicher vom Ursprung, d.h. von der Registrierung her, nicht schwer zu eruieren. Auch ich glaube nicht, wie peter mitterstöger, an eine kirchliche Instanz, die das nur ansatzweise unterstützt.
Geschrieben von Markus Pichler am 05.10.2012 um 15:19:
RE: Kein Scherz
ich schätze, es ist eine gezielt verbreitete Desinformation (unter kirchlich-gefaketem Deckmantel), um einer Homo/Lesben-Szene mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Tut mir leid, es gibt überall solche und solche.
Geschrieben von Efeu am 05.10.2012 um 17:45:
RE: Kein Scherz
Nichts genaues ist über die Seite zu sagen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kreuz.net
Nun, manchen Fundis würde ich solch einen Mist zutrauen.
Geschrieben von Ramon am 06.10.2012 um 09:27:
RE: Kein Scherz
Zitat: |
Original von Efeu
http://kreuz.net/article.15957.html
Wenn es Strafen für Blasphemie bis zu 3Jahren Knast in D gibt, so ist dieser Artikel durchaus auch zu bestrafen. Aber wie? |
In Deutschland gibt es kein Bundesgesetz (Strafgesetz), das so etwas wie Blasphemie unter Strafe stellen würde. Ich würde doch sehr bitten, die Gesetzestexte etwas genauer zu lesen.
Geschrieben von Efeu am 06.10.2012 um 09:52:
RE: Kein Scherz
Ich habe mit der Juristerei nichts zu tun, deswegen erkläre mir bit das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschimpfung_von_Bekenntnissen,_Religionsgesellschaften_und_Weltanschauungsvereinigungen
Gesetzestext:
„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“
Geschrieben von Ramon am 06.10.2012 um 09:58:
RE: Kein Scherz
Zitat: |
Original von Efeu
Ich habe mit der Juristerei nichts zu tun, deswegen erkläre mir bit das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschimpfung_von_Bekenntnissen,_Religionsgesellschaften_und_Weltanschauungsvereinigungen
Gesetzestext:
„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“ |
Es geht um den öffentlichen Frieden, das hat mit Blasphemie nichts zu tun. Und um den öffentlichen Frieden zu gefährden, musst du dein Grundrecht auf Meinungsfreiheit schon arg strapazieren.
Geschrieben von Efeu am 06.10.2012 um 10:00:
RE: Kein Scherz
Gibt es irgendein Maß für öffentlichen Frieden? Oder ist das zu beurteilen , Sache des Gerichts?
Geschrieben von Ramon am 06.10.2012 um 10:05:
RE: Kein Scherz
Zitat: |
Original von Efeu
Gibt es irgendein Maß für öffentlichen Frieden? Oder ist das zu beurteilen , Sache des Gerichts? |
Sache des Gerichts, aber bisher scheint mir, wenn ich die letzten 20 Jahre nehme, der öffentliche Frieden und das friedliche Zusammenleben noch nie so gefährdet gewesen zu sein, dass besagter Paragraph hätte angewendet werden müssen.
Geschrieben von Efeu am 06.10.2012 um 10:09:
RE: Kein Scherz
Nun, so ganz stimmt das nicht. In meinem Link stehen Beispiele aus der Rechtspraxis- zugegeben wenige, aber immerhin.
Wenn man verknackt werden soll und es ist erwünscht von gewissen Kreisen , könnte schon noch etwas daraus werden- .
Geschrieben von Ramon am 06.10.2012 um 10:17:
RE: Kein Scherz
Zitat: |
Original von Efeu
Nun, so ganz stimmt das nicht. In meinem Link stehen Beispiele aus der Rechtspraxis- zugegeben wenige, aber immerhin.
Wenn man verknackt werden soll und es ist erwünscht von gewissen Kreisen , könnte schon noch etwas daraus werden- . |
Davon abgesehen, dass ich kreuznet oder kathnet nicht als zuverlässige Quellen ansehen würde, sind mir keine Fälle bekannt, wo "irgendwelche Kreise" es durchsetzen konnten, dass der Paragraph 166 StGB angewendet worden wäre.
Geschrieben von Efeu am 06.10.2012 um 10:31:
RE: Kein Scherz
1984 wurde eine Frau aus Göttingen in zwei Instanzen verurteilt, und zwar für auf einem Flugblatt gemachte Aussage, die christlichen Kirchen gehören zu den „größten Verbrecherbanden“ der Welt sowie für zwei Aufkleber (einer „Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis“ und einer „Masochismus ist heilbar“ in Verbindung mit einem durchgestrichenen Kruzifix).
2006 war ein Sketch der Stunksitzung, bei dem es um Papst Benedikt XVI. und den Kölner Kardinal Meisner ging, Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen. Der WDR sendete diesen Sketch nicht, als er die Sitzung im TV zeigte
Im Februar 2006 wurde ein Frührentner aus Lüdinghausen wegen 'Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses' und 'Störung des öffentlichen Friedens' zu 12 Monaten Haft auf Bewährung und 300 Stunden Sozialarbeit verurteilt. Er hatte Toilettenpapier mit einem Stempel „Koran, der heilige Qur’an“ bedruckt und es zusammen mit beleidigenden Schreiben an Moscheen und Fernsehsender verschickt. Außerdem bot er es zum Verkauf an
Beispiele aus Wikipedia
Geschrieben von Ramon am 06.10.2012 um 10:51:
Ich würde den Begriff "staatsanwaltschaftliche Ermittlungen" nicht zu hoch einschätzen.
Nicht nur, dass ein großer Teil von ihnen wieder eingestellt wird, so wird in den meisten Fällen nicht mal ermittelt. Du zeigst eine Person bei der Polizei an, und ein Schreiben geht automatisch an die zuständige Staatsanwaltschaft; ab jetzt wird eigentlich gegen diese Person "staatsanwaltschaftlich ermittelt". Und wenn der WDR sich so leicht "einschüchtern" lässt, dann kann ich ihm auch nicht helfen.
Und das letzte Urteil, wenn sich der Fall wirklich so zugetragen hat, kann ich durchaus nachvollziehen.
Hätte besagter Herr, seine Aktionen gegen eine Partei, Organisation oder Firma gerichtet, er wäre wohl nicht glimpflicher davongekommen.
Geschrieben von Efeu am 08.10.2012 um 11:48:
RE: Kein Scherz
Es gibt Neues an der kreuz.det- Front:
http://www.heise.de/tp/blogs/6/152942
Der Bruno-Gmünder-Verlag setzt ein "Kopfgeld" auf die Betreiber von Kreuz.net aus
Geschrieben von Ramon am 08.10.2012 um 18:46:
RE: Kein Scherz
Eine vergleichbare Werbekampagne hätte wohl mehr gekostet.
Geschrieben von peter mitterstöger am 08.10.2012 um 19:19:
RE: Kein Scherz
super, diese Nachricht ermöglicht es mir, die katholische Kirche als Kinderfickersekte straffrei zu bezeichnen, was ich hiermit tue. Ich hoffe schon, dass sich diesem Beispiel ein paar von uns anschliessen.
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