Freidenker Community (http://forum.freidenkerin.at/forum/index.php)
- Religionen, Ideologien und anderes Irrationales (http://forum.freidenkerin.at/forum/board.php?boardid=6)
-- Allgemeine Religionsthemen (http://forum.freidenkerin.at/forum/board.php?boardid=45)
--- Änderung meines glaubensbekenntnis (http://forum.freidenkerin.at/forum/thread.php?threadid=1235)


Geschrieben von jürgen am 16.12.2008 um 11:49:

  Änderung meines glaubensbekenntnis

Tag alle zusammen

Ich bin neu hier und weiss nicht wo ich meine Frage platzieren soll deswegen mach ich es hier, falls ich falsch bin, naja...

Ich würde gerne wissen wie man aus der Kirche(bin römisch katholisch) austreten kann und sein Religionsbekenntnis ändern kann.
Ich bin schon seit Jahren ein gläubiger Rasta und möchte dieses auch in meinen religionsbekenntnis so stehen haben.

Was gibt es da für möglichkeiten in Österreich um das zu ändern

Vielen Dank
Jürgen



Geschrieben von wolfi am 16.12.2008 um 12:52:

  RE: Änderung meines glaubensbekenntnis

der austritt muss bei der bezirkshauptmannschaft erklärt werden.
rasta ist in österreich keine anerkannte religionsgemeinschaft.
was du glaubst, ist deine sache, und ist der behörde, sofern es keine anerkannte glaubensgemeinschaft ist, auch seeeehr egal.
zur rasta-religion selber möchte ich mich nicht äußern...



Geschrieben von wgroiss am 16.12.2008 um 13:47:

  RE: Änderung meines glaubensbekenntnis

Rasta, das ist diese äthiopische Variante des Christentums dem Heile Selassi als Zusatzgott. Die sollten eigentlich von der Kirche exkummuniziert werden und nicht selbst austreten müssen.



Geschrieben von wolfi am 16.12.2008 um 14:07:

  RE: Änderung meines glaubensbekenntnis

bei exkommunikation ist man dennoch kirchenbeitragspflichtig!
exkommunikation bedeutet ja nur den ausschluss von den sakramenten, nicht aber den ausschluss aus der kirche!



Geschrieben von Ramon am 16.12.2008 um 15:33:

 

Wie kommen eigentlich die österreichischen Kirchen an das Geld (Steuern und Beiträge) ihrer Mitglieder?



Geschrieben von wolfi am 16.12.2008 um 15:41:

 

im gegensatz zu deutschland gibt es keine kirchensteuer (für die österreicher: in D schöpft das finanzamt die kirchensteuer ab), in Ö schreiben die kirchen ihren jeweiligen mitgliedern den kirchenbeitrag vor.
wird der nicht gezahlt, muss die kirche den kirchenbeitrag einklagen, was sie in der regel auch macht.



Geschrieben von BlackWiddow am 16.12.2008 um 15:44:

 

soviel mir bekannt ist, wird das je nach Beruf eingeschätzt.



Geschrieben von Ramon am 16.12.2008 um 15:58:

 

Zitat:
Original von wolfi
im gegensatz zu deutschland gibt es keine kirchensteuer (für die österreicher: in D schöpft das finanzamt die kirchensteuer ab), in Ö schreiben die kirchen ihren jeweiligen mitgliedern den kirchenbeitrag vor.
wird der nicht gezahlt, muss die kirche den kirchenbeitrag einklagen, was sie in der regel auch macht.


Vielen Dank. smile

Wenn ich dich recht verstanden habe, dann muß ein Angehöriger einer der beiden Kirchen ( es sind doch nur die zwei, oder?) seinen Beitrag, wie das Mitglied eines Vereins oder einer Partei, einfach monatlich oder jährlich überweisen?



Geschrieben von wolfi am 16.12.2008 um 16:12:

 

Zitat:
Original von Ramon
Wenn ich dich recht verstanden habe, dann muß ein Angehöriger einer der beiden Kirchen ( es sind doch nur die zwei, oder?) seinen Beitrag, wie das Mitglied eines Vereins oder einer Partei, einfach monatlich oder jährlich überweisen?


zwei, du scherzest, nach neuester zählung haben wir :
Zitat:

Derzeit sind in Österreich folgende Kirchen und Religionsgesellschaften gesetzlich anerkannt:
1.Die Römisch-katholische Kirche (wichtigste Rechtsquelle: Konkordat zwischen dem Hl. Stuhl und der Republik Österreich 1933/34, BGBl II 2/1934)
2.Die Evangelische Kirche AB, HB sowie A und HB (Protestantenpatent 1861; ProtestantenG 1961, BGBl 182/1961)
3.Die Altkatholische Kirche (VO RGBl. 99/1877)
4.Die Israelitische Religionsgesellschaft (G über äußere Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgesellschaft, RGBl. 57/1890)
5.Der Islam ist nach Maßgabe des G vom 15. 7. 1912, RGBl. 159 betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft anerkannt; (die Wortfolge „nach hanefitischem Ritus“ wurde durch den VfGH gestrichen, BGBl 147/1988), sodaß die gesetzliche Anerkennung alle Anhänger des Islam betrifft
6.Die Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (VO BGBl 74/1951, VO BGBl II 190/2004)
7.Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) (VO BGBl 229/1955)
8.Die Griechisch-Orientalische Kirche (BG über äußere Rechtsverhältnisse der Griechisch-Orientalischen Kirche in Österreich, BGBl 229/1967)
9.Die Armenisch-Apostolische Kirche (VO BGBl 5/1973)
10.Die Neuapostolische Kirche in Österreich (VO BGBl 524/1975)
11.Die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft (VO BGBl 72/1983)
12.Die Syrisch-Orthodoxe Kirche in Österreich (VO BGBl 129/1988)
13.[Die Herrnhuter Brüderkirche (VO BGBl 40/1880; diese Kirche hat momentan keine Mitglieder in Österreich: „ruhende Anerkennung“)]
14.Die Koptisch-orthodoxe Kirche (BG über äußere Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich, BGBl I 20/2003)

(quelle: institut für kirchenrecht, uni linz)

aber sonst ja, der beitrag ist an die jeweilige religionsgemeinschaft zu überweisen, wobei strenggenommen das sogenannte kirchenbeitragsgesetz nur für die katholische, evangelische und altkatholische gelten würde...



Geschrieben von hanse am 16.12.2008 um 16:12:

 

Nein, das sind richtig viele: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Anerkannte_Religionen_in_%C3%96sterreich

mist zu spät...


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH