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Geschrieben von Friedensreich am 19.07.2014 um 23:30:

 

Nur dass die Ziele und der Vereinszweck ein anderer ist.



Geschrieben von Ramon am 20.07.2014 um 09:56:

 

Zitat:
Original von Markus Pichler

richtig, und wenn man zynisch sein will und das will ich jetzt, würde ich den Aufenthalt in einem Terrorcamp mit einem Abenteuerurlaub mit verschärften Paintballspielen vergleichen.


Was mich jetzt irgendwie an die RAF, und ihren damaligen "Abenteuerurlaub" im Jemen denken lässt. Was mich wiederum, das Gehirn ist ja ein Dorf, an Dostojewski (Die Dämonen) erinnert. Augenzwinkern



Geschrieben von nicolai am 20.07.2014 um 10:14:

 

Da ist Dir aber nicht ganz richtig bekannt, denn von "sofort" ist im österreichischen StbG nicht die Rede; allerdings, wenn nach dem StbG schon nicht die bereits erteilte, bzw. innegehabte österreichische Staatsbürgerschaft einfach entzogen werden kann (und eine diesbezügliche Änderung des StbG laut Auskunft auf eine diesbezügliche parlamentarische Auskunft von 2012 nicht vorgesehen ist), so ist zumindest die Zuerkennung, bzw. Erteilung einer solchen für "Staatsbürgerschaftswerber" (also Leute, die die österreichische Staatsbürgerschaft noch nicht bereits innehaben) im fraglichen Fall, bzw. in den fraglichen Fällen besonders nach § 10, Abs. 2, Ziffer 7 verhinderbar.



Geschrieben von Markus Pichler am 20.07.2014 um 10:59:

 

Zitat:
Original von nicolai
Da ist Dir aber nicht ganz richtig bekannt, denn von "sofort" ist im österreichischen StbG nicht die Rede; allerdings, wenn nach dem StbG schon nicht die bereits erteilte, bzw. innegehabte österreichische Staatsbürgerschaft einfach entzogen werden kann (und eine diesbezügliche Änderung des StbG laut Auskunft auf eine diesbezügliche parlamentarische Auskunft von 2012 nicht vorgesehen ist), so ist zumindest die Zuerkennung, bzw. Erteilung einer solchen für "Staatsbürgerschaftswerber" (also Leute, die die österreichische Staatsbürgerschaft noch nicht bereits innehaben) im fraglichen Fall, bzw. in den fraglichen Fällen besonders nach § 10, Abs. 2, Ziffer 7 verhinderbar.


Unwahr, unkorrekt. Ziffer 8 wenn schon.



Geschrieben von nicolai am 20.07.2014 um 14:51:

 

Zitat:
Original von Markus Pichler
Zitat:
Original von nicolai
im fraglichen Fall, bzw. in den fraglichen Fällen besonders nach § 10, Abs. 2, Ziffer 7 verhinderbar.


Unwahr, unkorrekt. Ziffer 8 wenn schon.


...worin Du irrst. Es gibt zwar einen § 10, Abs. 1, lit. 8 (der sich auf "republikschädigende Verbindungen zu anderen Staaten" bezieht), aber kein "lit. 8." in § 10, Abs. 2

§ 10, Abs. 2, lit. 7 hingegen bezieht sich auf Mitgliedschaft, bzw. Verbindung in, bzw. zu "extremistischen oder terroristischen Vereinigungen" und ist ergo im fraglichen Fall eines "ISIS"-Kämpfers, der sich um eine österreichische Staatsbürgerschaft bewerben möchte heranzuziehen.
Diese Rechtsauskunft ist unverbindlich und kostenfrei; hoffe, damit gedient haben zu können.



Geschrieben von Markus Pichler am 20.07.2014 um 14:56:

 

Zitat:
Original von nicolai
Zitat:
Original von Markus Pichler
Zitat:
Original von nicolai
im fraglichen Fall, bzw. in den fraglichen Fällen besonders nach § 10, Abs. 2, Ziffer 7 verhinderbar.


Unwahr, unkorrekt. Ziffer 8 wenn schon.


...worin Du irrst. Es gibt zwar einen § 10, Abs. 1, lit. 8 (der sich auf "republikschädigende Verbindungen zu anderen Staaten" bezieht), aber kein "lit. 8." in § 10, Abs. 2

§ 10, Abs. 2, lit. 7 hingegen bezieht sich auf Mitgliedschaft, bzw. Verbindung in, bzw. zu "extremistischen oder terroristischen Vereinigungen" und ist ergo im fraglichen Fall eines "ISIS"-Kämpfers, der sich um eine österreichische Staatsbürgerschaft bewerben möchte heranzuziehen.
Diese Rechtsauskunft ist unverbindlich und kostenfrei; hoffe, damit gedient haben zu können.


bitte, bitte doch mehr als Ironie. Passt eh.


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