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Geschrieben von Pallas Athene am 06.03.2014 um 12:50:

 

Zitat:
Original von BlackWiddow
Das ist eine Grauzone - natürlich wollen wir alle selbst über unser Leben bestimmen wollen, solange wir dazu auch in der Lage sind, ist das ja OK.
Kritisch wirds, wenn das jemand nicht mehr ist - ich möchte mir niemals anmaßen, die Lebensqualität eines anderen zu beurteilen, wenn er zB durch Demenz, Sprachlosigkeit oder Bewegungsunfähigkeit dazu nicht mehr in der Lage sein sollte - ich halte die geforderte großzügige Beihilfe zu Selbstmord für äußerst problematisch und es kann sehr leicht eine Aufforderung zum Mord draus werden.


Wenn jemand durch Demenz, Sprachlosigkeit oder Bewegungsunfähigkeit nicht in der Lage ist Sterbehilfe zu fordern, so steht Beihilfe zu Selbstmord ohnedies nicht zur „Diskussion“. Da der betroffene Kranke sich diesbezüglich nicht artikuliert/artikulieren kann, kann es auch keine Aufforderung zur Sterbehilfe geben.

Wer nicht mehr in der Lage ist, sich mitzuteilen, nicht klagt über die eigene mangelnde Lebensqualität, nicht Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, fällt in die Entscheidung der ärztlichen Therapie. Und dann nehmen die Dinge doch ohnedies den üblichen Lauf, den sie bisher immer nehmen. Der Kranke krepiert mehr oder weniger unter Schmerzen und Qualen wie Atemnot oder dämmert in Bewusstlosigkeit dem Ende entgegen....menschlich und würdevoll? -Das ist nicht die Frage. Solange kein Wunsch nach Sterbehilfe seitens des betroffenen Kranken besteht, wird ohnedies die Salamitaktik angewandt.

Was aber geschieht mit zB. Querschnittsgelähmten ab Hals abwärts, die sich zwar artikulieren können, bei Verstand sind und für sich keine Lebensqualität sehen? sich nicht bewegen können, aber sehr wohl den Wunsch äußern, man möge sie von diesem für sie nicht lebenswerten Leben befreien?



Geschrieben von marven am 06.03.2014 um 12:58:

  RE: Nun ist das natürlich ein guter Angriffspunkt seitens der Religiösen

Wer wird gezwungen einen Anderen zu töten? Österreich führt dank der Neutralität keine Angriffskriege mehr.



Geschrieben von nicolai am 06.03.2014 um 13:26:

  RE: Nun ist das natürlich ein guter Angriffspunkt seitens der Religiösen

Zitat:
Original von marven
Wer wird gezwungen einen Anderen zu töten? Österreich führt dank der Neutralität keine Angriffskriege mehr.


...ah so; wenn "Verteidigungskriege" eh keine Kriege sind...
Soldaten werden ausgebildet, um zu töten; nach Möglichkeit effizient. Und tot ist tot, da fragt niemand, ob die Leiche "angegrifen" oder "verteidigt" hat...



Geschrieben von BlackWiddow am 06.03.2014 um 13:37:

 

Zitat:
Original von Pallas Athene
Was aber geschieht mit zB. Querschnittsgelähmten ab Hals abwärts, die sich zwar artikulieren können, bei Verstand sind und für sich keine Lebensqualität sehen? sich nicht bewegen können, aber sehr wohl den Wunsch äußern, man möge sie von diesem für sie nicht lebenswerten Leben befreien?


Kommt auf seine Glaubwürdigkeit und Möglichkeiten der Kommunikation an, und die sind nicht immer leicht zu beurteilen, vielleicht will er nur Verbesserungen der Hilfe, damit ihm wieder ein Leben möglich ist - siehe Samuel Koch.
Bin der Meinung, dass da eventuelle "Hilfen zum Selbstmord" äußerst restriktiv und vorsichtig zu handhaben wären: Menschen mit Locked-in-Syndrom darf man ja auch nicht niederspritzen.



Geschrieben von Pallas Athene am 06.03.2014 um 13:53:

 

Zitat:
Original von BlackWiddow
Zitat:
Original von Pallas Athene
Was aber geschieht mit zB. Querschnittsgelähmten ab Hals abwärts, die sich zwar artikulieren können, bei Verstand sind und für sich keine Lebensqualität sehen? sich nicht bewegen können, aber sehr wohl den Wunsch äußern, man möge sie von diesem für sie nicht lebenswerten Leben befreien?


Kommt auf seine Glaubwürdigkeit und Möglichkeiten der Kommunikation an, und die sind nicht immer leicht zu beurteilen, vielleicht will er nur Verbesserungen der Hilfe, damit ihm wieder ein Leben möglich ist - siehe Samuel Koch.
Bin der Meinung, dass da eventuelle "Hilfen zum Selbstmord" äußerst restriktiv und vorsichtig zu handhaben wären: Menschen mit Locked-in-Syndrom darf man ja auch nicht niederspritzen.


Ich verstehe es einfach nicht. Wer sich dahingehend äußern kann, Verbesserungen zu wollen, kann sich auch dahingehend äußern, sterben zu wollen. "Schmetterling und Taucherglocke", das Buch eines Betroffenen vom Locked-in-Syndrom...berührend und letztlich lebensbejahend. Nochmals- wer sich nicht klar für den Tod aussprechen kann, muss ohnedies den bitteren Weg des Lebens gehen, ob er will oder nicht.



Geschrieben von emporda am 06.03.2014 um 14:02:

 

Zitat:
Original von BlackWiddow
Zitat:
Original von Pallas Athene
Was aber geschieht mit zB. Querschnittsgelähmten ab Hals abwärts, die sich zwar artikulieren können, bei Verstand sind und für sich keine Lebensqualität sehen? sich nicht bewegen können, aber sehr wohl den Wunsch äußern, man möge sie von diesem für sie nicht lebenswerten Leben befreien?


Kommt auf seine Glaubwürdigkeit und Möglichkeiten der Kommunikation an, und die sind nicht immer leicht zu beurteilen, vielleicht will er nur Verbesserungen der Hilfe, damit ihm wieder ein Leben möglich ist - siehe Samuel Koch.
Bin der Meinung, dass da eventuelle "Hilfen zum Selbstmord" äußerst restriktiv und vorsichtig zu handhaben wären: Menschen mit Locked-in-Syndrom darf man ja auch nicht niederspritzen.
Dein Dummfug ist nicht zu überbieten, irgendwie hast Du die Möglichkieiten selbständig zu denken an eine Religionsgemeinschaft verkauft oder als Suff-Kandidat am Daddelkasten verspielt.

Mein Freund hatte etwa 25 Jahre eine MS gelähmte Frau, die außer Kopf und Armen nichts vom Körper kontrolliert nutzen konnte. Als er selber nach 20 Jahren intensiver Pflege mit 70 nicht mehr fähig das zu leisten, ist er seelisch daran zerbrochen. Wer ist nach Deiner Meinung nun schuld

1) Der Pflegedienst, der nur 1 Mal täglich kommt und die Frau dabei nicht 5 - 8 Mal entkleidet, auf den Topf setzt und hinterher reinigt und wieder ankleidet

2) der Ehemann selber, der durchs Alter bedingt physich sein Frau nicht mehr hochheben konnte und dazu auch keine Hilfe bekommt oder bezahlen kann. Körperliche Pflege, Versorgung und Haushalt übersteigen seine physischen Möglichkeiten.

3) Der Priester der Gemeinde, der immer empfohhlen hat eifrig und sehr intensiv mehrere Stunden täglich zu Jesus zu beten, die Walfahrten nach Lourdes und Rom zu nutzen, und alles nur Verschlechterung des Zustandes durch die enormen Belastungen gebracht hat. De facto, Jesus hat sich einen Scheißdreck um die Fau gekümmert

Erkläre endlich mal was ist schuld am Elend und klopfe nicht immer saudumme Sprüche, eine Deiner großen Stärken. Wer ist schuld, dass der Mann seelisch zerbrochen und gestorben ist, die Frau jetzt im Heim lebt und die Kinder weit weg das Erbe verjubeln. Wie soll das ohne Dein "populisitsches Getrommel" gesetzlich geregelt werden, es gibt Tausende vergleibare Fälle

Oder gehörst Du zu den Gutmenschen, die ständig La-la-la-la-la-la labern, was ich nicht kenne, das betrifft mich auch nicht und kann nict existieren



Geschrieben von BlackWiddow am 06.03.2014 um 14:50:

 

Und du maßt dir wohl an, für deinen Freund und dessen Frau den Oberguru spielen zu dürfen und genau zu wissen, was da vorgeht. Niemand hat das Recht, jemandem diesbezüglich Vorschriften zu machen - warum gabs eigentlich keine bessere und intensivere Hilfe für beide? verwirrt
Habe meine Ma zwei Jahre lang pflegen lassen, und die war nicht immer leicht zu handeln, sie hat sich gegen ihre Hilflosigkeit mit verbitterter Aggression gewehrt, aber trotzdem hing sie am Leben und ich hätte ihr niemals ein Härchen gekrümmt, selbst wenn sie es verlangt hätte Njet Wir haben damals auch alle Hilfsmöglichkeiten und Pflegegeld checken müssen, um das zu organisieren und es war oft quälend mühsam und oft war ich schier am Verzweifeln, trotzdem wär ich nie auf die Idee gekommen, meine Ma in ein Heim zu geben.
Was das mit Religion zu tun haben soll,das musst du mir auch noch erklären, bei uns hat sich kein Pfarrer reingetraut Happy
Ich spreche dir das Recht ab, deinen Fall zu verallgemeinern.
Weißt du überhaupt, was ein Locked-in-Syndrom ist und was das heißt Kopfpatsch ich hab mit einem gesprochen, der davon betroffen war, ehe er zurückgeholt wurde - so viel Todesangst kann sich niemand vorstellen, wie der durchgemacht hat Wut Teufel und du willst daneben stehen und ihn umbringen, weil er sich eh nicht mehr rühren kann - das pack ich nicht

Da ists ja wohl nicht weit zu: "Aber Herr Doktor, der Pepi-Onkel ist eh schon total verblödet, der weiß doch nix mehr und seine Wohnung haben wir schon verkauft" Wut



Geschrieben von Pallas Athene am 06.03.2014 um 15:59:

 

Persönlich erlebte Beispiele dienen zwar de Veranschaulichung, aber nicht zur Diskussion auf der Metabene.



Geschrieben von nicolai am 06.03.2014 um 16:13:

 

Zitat:
Original von BlackWiddow
aber trotzdem hing sie am Leben und ich hätte ihr niemals ein Härchen gekrümmt, selbst wenn sie es verlangt hätte


Du hingegen, meine Liebe, maßt Dir an, auch gegen den Willen des Betroffenen nach Deinem "Gutdünken" zu entscheiden. Günstigerweise (für Dich) hat Deine Mutter in diesem konkreten Fall eben nicht den Wunsch geäußert, ihr Leben zu beenden; hätte sie dies allerdings getan, so hättest Du ihre Entscheidung zu respektieren gehabt, auch, wenn dies für Dich vielleicht "schmerzlich" gewesen wäre.
Was übrigens auch der Grund dafür ist, daß die "Sterbehilfe" niemals von "Angehörigen" oder "engen Freunden" durchgeführt wird, sondern immer von gewissermaßen "Außenstehenden"...



Geschrieben von ALO Atheist am 06.03.2014 um 18:13:

 

Zitat:
Original von BlackWiddow
... und du willst daneben stehen und ihn umbringen, weil er sich eh nicht mehr rühren kann - das pack ich nicht ... Da ists ja wohl nicht weit zu: "Aber Herr Doktor, der Pepi-Onkel ist eh schon total verblödet, der weiß doch nix mehr und seine Wohnung haben wir schon verkauft" Wut

Dieses Thema löst offenbar bei manchen einen gedanklichen Amoklauf fernab jeder sachlichen Diskussionsgrundlage aus. Und das Thema "Sterbehilfe" an sich hat weder etwas mit Religion noch etwas mit Atheismus zu tun.

Niemals kann eine Patientenverfügung in einem Zustand geistiger Unzurechnungsfähigkeit erlassen werden, niemals haben Angehörige oder andere Personen die Möglichkeit, auf eine Patientenverfügung Einfluss zu nehmen, jederzeit hat der betreffende Patient die Möglichkeit, seine Verfügung stornieren zu lassen. Liegt keine Patientenverfügung vor, kann es niemals zu einer "Sterbehilfe" kommen - ein Alzheimer-Patient beispielsweise, der einst bei geistiger Zurechnungsfähigkeit keine Patientenverfügung erlassen hat, kann niemals, in welchem Zustand auch immer, von "Sterbehilfe" selbst betroffen sein.

Worum es geht, ist das Recht des Menschen - nicht die Pflicht -, sein eigenes Leben autonom zu gestalten und auch, wenn es um das Sterben geht, ein Mitspracherecht zu haben - das ist ganz wichtig!

Was hier politisch intendiert wird, ist ein verfassungsrechtlich verankertes Verbot jeder Form der "Beihilfe" zu einem selbstbestimmten Sterben - der Freitod an sich ist in Österreich straffrei und somit auch der Freitodversuch - mit allen bedenklichen Konsequenzen, da Religionsgemeinschaften einerseits und Pharmaindustrie andererseits als Lobbys aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse daran haben, einen offenen und sachlichen Diskurs zu diesem Thema zu unterbinden, um rücksichtslos eigennützig auf dem Rücken des Menschenrechts auf Selbstbestimmung einen eigenen Vorteil herauszuschlagen, während Teile und Bestimmungen der Verfassung verletzt, pervertiert und ad absurdum geführt werden.

Es bedarf einer klaren gesetzlichen Regelung, wann genau und wann genau nicht "Sterbehilfe" bei einem Patienten ein Thema sein kann, um für Ärzte und Patienten Klarheit bei dieser überaus heiklen Thematik zu schaffen, bei der Polemik und Unsachlichkeit überhaupt nichts verloren haben.

Wer von Erben spricht, die hier Druck ausüben können, betreibt übelste Polemik und bewusste Desinformation auf Kosten des Menschenrechts auf Selbstbestimmung. Der Staat hat am Sterbebett mit Sicherheits nichts verloren, und in einer pluralistischen und funktionierenden Demokratie hat eine verantwortungsvolle Politik die Aufgabe, Rücksicht auf alle Menschen zu nehmen, sowohl auf die, für die "Sterbehilfe" niemals in Erwägung zu ziehen ist, weil sie das selbst so wollen, als auch auf die, die bewusst und zurechnungsfähig unter bestimmten Umständen in gewissen Situationen davon Gebrauch machen können wollen. Studien belegen - auch aus der Schweiz -, dass die Möglichkeit der "Sterbehilfe" bei Patienten mit Patientenverfügung die Inanspruchnahme von "Sterbehilfe" deutlich sinken lässt, da allein die Möglichkeit der Inanspruchnahme von "Sterbehilfe" beim Patienten psychischen Druck und psychische Ängste abbaut.



Geschrieben von marven am 07.03.2014 um 06:22:

 

Zitat:
Solange kein Wunsch nach Sterbehilfe seitens des betroffenen Kranken besteht, wird ohnedies die Salamitaktik angewandt.

Eben nicht, wie das Beispiel Holland zeigt. Die haben dort mittlerweile 200 Fälle bei denen nicht klar ist ob der Betreffende wirklich Sterbehilfe wollte oder ob dies nur von der Umgebung angenommen wurde.
Niemals das Prinzip der Eigendynamik unterschätzen.



Geschrieben von BlackWiddow am 07.03.2014 um 08:33:

 

Zitat:
Original von nicolai
Zitat:
Original von BlackWiddow
aber trotzdem hing sie am Leben und ich hätte ihr niemals ein Härchen gekrümmt, selbst wenn sie es verlangt hätte


Du hingegen, meine Liebe, maßt Dir an, auch gegen den Willen des Betroffenen nach Deinem "Gutdünken" zu entscheiden. Günstigerweise (für Dich) hat Deine Mutter in diesem konkreten Fall eben nicht den Wunsch geäußert, ihr Leben zu beenden; hätte sie dies allerdings getan, so hättest Du ihre Entscheidung zu respektieren gehabt, auch, wenn dies für Dich vielleicht "schmerzlich" gewesen wäre.
Was übrigens auch der Grund dafür ist, daß die "Sterbehilfe" niemals von "Angehörigen" oder "engen Freunden" durchgeführt wird, sondern immer von gewissermaßen "Außenstehenden"...


Ich maße mir gar nichts an, das war nur ein Gegenbeispiel zur Demonstration, dass solche Probleme niemals verallgemeinert werden dürfen.
In der Schweiz und in Holland kann man bereits auf aktive Sterbehilfe zurückgreifen. Während in der Schweiz extrem restriktiv damit umgegangen wird - was ich eben richtig fände - ist man in den Niederlanden nicht so zimperlich - mit dem Effekt, dass es schon zahlreiche umstrittene Fälle gibt, wo die Bezeichnung "Mord" durchaus zutreffend wäre



Geschrieben von Grazer am 07.03.2014 um 09:04:

 

ALOAtheist schrieb: "Wer von Erben spricht, die hier Druck ausüben können, betreibt übelste Polemik und bewusste Desinformation auf Kosten des Menschenrechts auf Selbstbestimmung"

Dazu kann ich Dir einen gerade aktuellen Fall liefern:

Eine Bekannte von uns ist bereits über 90 Jahre alt. Wie es sein musste, wurde sie mit dem Alter eigensinnig und etwas komisch. Da sie sich dann auch noch den Arm gebrochen hatte, wurde Sie zuerst ins Spittal gebracht und danach in ein Heim in der Nähe zur Erholung.
Nun leider aber eine längere Zusatzinfo, da die Verhältnisse der Familie doch recht wichtig sind:

Ihre engere Familie setzt sich aus folgenenden Personen zusammen:
Ein Sohn arbeitet am Bauernhof der alten Dame ist aber auch schon in Pension und wurde vom Rest der Familie sein ganzes Leben verarscht und betrogen. Da er aber ein einfacheres Gemüt ist, hat er sich nie richtig gewehrt. (Die ganzen Familienverhältnisse sind absolut katastrophal dort).
Seine Frau hat einen ewigen Streit mit der Alten, da diese die Junge beschuldigt ein Enkerl sei nicht von Ihrem Sohn sondern vom Postler. (Komischerweise gerade das Enkerl, welches seinem Vater am ähnlichsten sieht). Außerdem habe Sie etwas mit Ihrem verstorbenen gehabt. Ich weiss es nicht- ist mir auch egal.
Die Alte lebt bei den Beiden im Haus.
Nebenan wohnt die "Stiefenkelin" die gelernte Altenpflegerin ist. Sie kassiert auch das Pflegegeld kommt einmal am Tag zur Alten, den Rest darf die oben genannte Frau machen -die sieht aber kein Geld dafür.
Weiters hat die Alte einen 2ten Sohn der praktischer Arzt ist. (ein eingebildetes Arschl...)
Der Arzt und die "Schwiegerenkelin" haben nach besagten Sturz die Alte zuerst ins Spittal und dann ins Heim gesteckt. Dort haben Sie Ihr erstmal Druck gemacht, dass Sie den Bauernhof und einen Teil des Erbes von Ihrem Mann der "Schwiegerenkelin" übermacht. Den anderen Teil des Erbes bekam der Arzt.
Dem Sohn der Bauer ist, wurde gesagt, dass der verstorbene Vater kein Geld hatte. - tragisch aber er hat´s ihnen geglaubt.
Als die Alte wieder zu Hause war haben der Arzt und die "Schwiegerenkelin" dann lange Zeit daran gearbeitet der Alten die "Schwiegerenkelin" als Sachwalterin in finanziellen Dingen vorzusetzen. Das gelang auch...

So Nun zum Beispiel für Sterbehilfe:
Vor etwa einer Woche fiel die Alte in der Früh gegen 05:00 vom WC und hat sich den Arm gestaucht. Da sie sich auch sonst sehr schlecht fühlte wurde ihr Söhnchen von Arzt gerufen um ihr wie im Spittal vorgeschlagen eine Infusion zu geben. Der Arzt kamm mit dem Infusionsbeutelchen hat sich die Mutter angesehen, packte die Infusion ein und meinte: Naja, für was soll ma da noch eine Infusion geben, sie ist schon so alt, warum soll man da noch was verlängern.


Soviel dazu, dass drängende Erben nur Polemik sind!!!!!!!!



Geschrieben von Markus Pichler am 07.03.2014 um 09:19:

 

erstens finde ich nicht, dass obiges Thema nichts mit Atheismus zu tun hat. Zweitens, selbst wenn, ist man hier frei genug, sich ein Thema zu suchen, das subjektiv relevant erscheint. Punktum.



Geschrieben von BlackWiddow am 07.03.2014 um 09:54:

 

Zitat:
Original von ALO Atheist
Zitat:
Original von BlackWiddow
... und du willst daneben stehen und ihn umbringen, weil er sich eh nicht mehr rühren kann - das pack ich nicht ... Da ists ja wohl nicht weit zu: "Aber Herr Doktor, der Pepi-Onkel ist eh schon total verblödet, der weiß doch nix mehr und seine Wohnung haben wir schon verkauft" Wut

Dieses Thema löst offenbar bei manchen einen gedanklichen Amoklauf fernab jeder sachlichen Diskussionsgrundlage aus. Und das Thema "Sterbehilfe" an sich hat weder etwas mit Religion noch etwas mit Atheismus zu tun.

Niemals kann eine Patientenverfügung in einem Zustand geistiger Unzurechnungsfähigkeit erlassen werden, niemals haben Angehörige oder andere Personen die Möglichkeit, auf eine Patientenverfügung Einfluss zu nehmen, jederzeit hat der betreffende Patient die Möglichkeit, seine Verfügung stornieren zu lassen. Liegt keine Patientenverfügung vor, kann es niemals zu einer "Sterbehilfe" kommen - ein Alzheimer-Patient beispielsweise, der einst bei geistiger Zurechnungsfähigkeit keine Patientenverfügung erlassen hat, kann niemals, in welchem Zustand auch immer, von "Sterbehilfe" selbst betroffen sein.


Die Patientenverfügung gibt es bereits, sie muss vor einem Notar mit Zeugen abgeschlossen werden, wenn das deine Option ist, versteh ich jetzt deine Aufregung nicht verwirrt
Es geht mir um den Missbrauch und die Fremdbestimmung, die vermieden werden soll, nichts anderes.
Ein "Sterbehilfeverbot" hat aber (ebenso wie absoluter "Lebensschutz" oder "Gott" oder irgendeine Religion) in einer Verfassung gar nichts zu suchen, das wäre absurd.



Geschrieben von Markus Pichler am 07.03.2014 um 10:14:

 

Zitat:
Original von BlackWiddow
Zitat:
Original von ALO Atheist
Zitat:
Original von BlackWiddow
... und du willst daneben stehen und ihn umbringen, weil er sich eh nicht mehr rühren kann - das pack ich nicht ... Da ists ja wohl nicht weit zu: "Aber Herr Doktor, der Pepi-Onkel ist eh schon total verblödet, der weiß doch nix mehr und seine Wohnung haben wir schon verkauft" Wut

Dieses Thema löst offenbar bei manchen einen gedanklichen Amoklauf fernab jeder sachlichen Diskussionsgrundlage aus. Und das Thema "Sterbehilfe" an sich hat weder etwas mit Religion noch etwas mit Atheismus zu tun.

Niemals kann eine Patientenverfügung in einem Zustand geistiger Unzurechnungsfähigkeit erlassen werden, niemals haben Angehörige oder andere Personen die Möglichkeit, auf eine Patientenverfügung Einfluss zu nehmen, jederzeit hat der betreffende Patient die Möglichkeit, seine Verfügung stornieren zu lassen. Liegt keine Patientenverfügung vor, kann es niemals zu einer "Sterbehilfe" kommen - ein Alzheimer-Patient beispielsweise, der einst bei geistiger Zurechnungsfähigkeit keine Patientenverfügung erlassen hat, kann niemals, in welchem Zustand auch immer, von "Sterbehilfe" selbst betroffen sein.


Die Patientenverfügung gibt es bereits, sie muss vor einem Notar mit Zeugen abgeschlossen werden, wenn das deine Option ist, versteh ich jetzt deine Aufregung nicht verwirrt
Es geht mir um den Missbrauch und die Fremdbestimmung, die vermieden werden soll, nichts anderes.
Ein "Sterbehilfeverbot" hat aber (ebenso wie absoluter "Lebensschutz" oder "Gott" oder irgendeine Religion) in einer Verfassung gar nichts zu suchen, das wäre absurd.


wird mir fast peinlich. Scho wieder.
Glückwunsch



Geschrieben von emporda am 07.03.2014 um 10:57:

 

Zitat:
Original von BlackWiddow
Ein "Sterbehilfeverbot" hat aber (ebenso wie absoluter "Lebensschutz" oder "Gott" oder irgendeine Religion) in einer Verfassung gar nichts zu suchen, das wäre absurd.

[/quote]Das trifft absolut zu, nur wie kann man die ganze Schar der Religioten und frommen Einfaltspinsel da raushalten. Es würde keine 10 Jahre dauern und wir hätten Verhältniss wie unter dem gescheiterten Kunstmaler Adof Schicklgruber

Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 entspricht Forderungen der Anstaltsleiter der evangelischen Inneren Mission 1931 in der Treysaer Erklärung formuliert. Behinderte, Blinde, Taube, Stumme, Epileptiker, Alkoholiker, Homosexuelle, seelisch Kranke und auch politische Gegner werden als "schwachsinnig" eingekerkert. Ab 1940 werden die "Schwachsinnigen" vergast, was bereits auf der Konferenz in Treysa gefordert wird.

Karl Todt, Direktor der evangelischen Heilerziehungs- und Pflegeanstalt und andere Diakonie-Leiter feiern das NAZI-Gesetz von 1933 zur Verhütung erbkranken Nachwuchses: "Wie freudig begrüßten wir die rassenpflegerischen Maßnahmen unseres Führers, die der Auftakt sind, die Übel von der Wurzel an zu bekämpfen. So stehen wir zum Dienste bereit, Handlanger zu sein am Bau des Reiches Gottes und am Bau des neuen, des Dritten Reiches".

Die evangelische Pflegerin Pauline Kneissler christlicher Euthanasie in Schloss Grafeneck wählt täglich 70 Patienten zur Vergasung aus. Sie rechtfertigt sich als frommer Christ weil der „Tod durch Gas nicht wehtut“.



Geschrieben von Markus Pichler am 07.03.2014 um 11:18:

 

Zitat:
Original von emporda
Zitat:
Original von BlackWiddow
Ein "Sterbehilfeverbot" hat aber (ebenso wie absoluter "Lebensschutz" oder "Gott" oder irgendeine Religion) in einer Verfassung gar nichts zu suchen, das wäre absurd.

Das trifft absolut zu, nur wie kann man die ganze Schar der Religioten und frommen Einfaltspinsel da raushalten. Es würde keine 10 Jahre dauern und wir hätten Verhältniss wie unter dem gescheiterten Kunstmaler Adof Schicklgruber

Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 entspricht Forderungen der Anstaltsleiter der evangelischen Inneren Mission 1931 in der Treysaer Erklärung formuliert. Behinderte, Blinde, Taube, Stumme, Epileptiker, Alkoholiker, Homosexuelle, seelisch Kranke und auch politische Gegner werden als "schwachsinnig" eingekerkert. Ab 1940 werden die "Schwachsinnigen" vergast, was bereits auf der Konferenz in Treysa gefordert wird.

Karl Todt, Direktor der evangelischen Heilerziehungs- und Pflegeanstalt und andere Diakonie-Leiter feiern das NAZI-Gesetz von 1933 zur Verhütung erbkranken Nachwuchses: "Wie freudig begrüßten wir die rassenpflegerischen Maßnahmen unseres Führers, die der Auftakt sind, die Übel von der Wurzel an zu bekämpfen. So stehen wir zum Dienste bereit, Handlanger zu sein am Bau des Reiches Gottes und am Bau des neuen, des Dritten Reiches".

Die evangelische Pflegerin Pauline Kneissler christlicher Euthanasie in Schloss Grafeneck wählt täglich 70 Patienten zur Vergasung aus. Sie rechtfertigt sich als frommer Christ weil der „Tod durch Gas nicht wehtut“.[/quote]

Kunstmaler. Na ja. Aber sonst hast net Unrecht, sagen wir es mal so. Ich persönlich nehme mir das Recht meiner persönlichen aktiven Sterbehilfe heraus. Übrigens, gar nicht mal so unbegründet. Kann sein, dass ich in 2 Jahren tot bin. Nur, ich werde es erwischen. Den Zeitpunkt, bevor ich ausgeliefert bin.



Geschrieben von Pallas Athene am 07.03.2014 um 13:33:

 

Zitat:
Original von BlackWiddow
Zitat:
Original von ALO Atheist
Zitat:
Original von BlackWiddow
... und du willst daneben stehen und ihn umbringen, weil er sich eh nicht mehr rühren kann - das pack ich nicht ... Da ists ja wohl nicht weit zu: "Aber Herr Doktor, der Pepi-Onkel ist eh schon total verblödet, der weiß doch nix mehr und seine Wohnung haben wir schon verkauft" Wut

Dieses Thema löst offenbar bei manchen einen gedanklichen Amoklauf fernab jeder sachlichen Diskussionsgrundlage aus. Und das Thema "Sterbehilfe" an sich hat weder etwas mit Religion noch etwas mit Atheismus zu tun.

Niemals kann eine Patientenverfügung in einem Zustand geistiger Unzurechnungsfähigkeit erlassen werden, niemals haben Angehörige oder andere Personen die Möglichkeit, auf eine Patientenverfügung Einfluss zu nehmen, jederzeit hat der betreffende Patient die Möglichkeit, seine Verfügung stornieren zu lassen. Liegt keine Patientenverfügung vor, kann es niemals zu einer "Sterbehilfe" kommen - ein Alzheimer-Patient beispielsweise, der einst bei geistiger Zurechnungsfähigkeit keine Patientenverfügung erlassen hat, kann niemals, in welchem Zustand auch immer, von "Sterbehilfe" selbst betroffen sein.


Die Patientenverfügung gibt es bereits, sie muss vor einem Notar mit Zeugen abgeschlossen werden, wenn das deine Option ist, versteh ich jetzt deine Aufregung nicht verwirrt
Es geht mir um den Missbrauch und die Fremdbestimmung, die vermieden werden soll, nichts anderes.
Ein "Sterbehilfeverbot" hat aber (ebenso wie absoluter "Lebensschutz" oder "Gott" oder irgendeine Religion) in einer Verfassung gar nichts zu suchen, das wäre absurd.





Die Patientenverfügung besagt: erlaubt ist passive Sterbehilfe, der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben, wenn ein Patient dies aktuell wünscht oder diesen Wunsch im Vorhinein mit einer gültigen Patientenverfügung zum Ausdruck gebracht hat. Erlaubt ist auch die indirekte Sterbehilfe, worunter man medizinische Maßnahmen versteht, die das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel lindern, auch wenn dadurch möglicherweise der Sterbeprozess verkürzt wird.
Die Patientenverfügung ist daher überhaupt nicht das Thema, da ohnedies gesetzlich geregelt.
Erlaubt ist ferner in Deutschland und der Schweiz die Beihilfe zur Selbsttötung( assistierter Selbstmord), sofern der Betroffene das Mittel selbst einnehmen kann. Das ist in Österreich verboten! Und wird mit 5 Jahren Haft geahndet. Gar nicht zu sprechen von aktiver Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen, wenn ein Betroffener sein Leben nicht mehr selbst beenden kann und auf Fremdhilfe angewiesen ist. Da hilft ihm die Patientenverfügung null.



Geschrieben von Markus Pichler am 07.03.2014 um 14:26:

 

ich hab halt ein ganz andere Erfahrung. Irgend jemand hat einmal hier gemeint, eine Erfahrung könnte nur anschaulich sein aber meta-mäßig nichts bedeuten. Scheiss drauf.
Mein Schwiegervater ist einfach erstickt. Obwohl das nicht notwendig gewesen wäre. Oder doch schon. Es ist meiner Schwiegermutter schon empfohlen worden, ihn sterben zu lassen (2 Jahre vor seinem Tod).
Also meine Ratio daraus: eigentlich meine Emotion: ich würde gerne gewalttätig gegenüber Ärzten und Pflegepersonal vorgehen. Auch wenn das strafbar ist.


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