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--- Belgien erlaubt Sterbehilfe für Minderjährige (http://forum.freidenkerin.at/forum/thread.php?threadid=3573)


Geschrieben von BlackWiddow am 21.02.2014 um 11:00:

 

Ist ja wirklich lustig:
Als Säugling wird man Zwangsmitglied und wenn man nicht rechtzeitig dran denkt und vergisst, aus einem Verein, dem man ja gar nicht freiwillig beigetreten ist, auszutreten, hebt der Staat als willfähriger Helfer die Zwangsbeiträge per Exekution ein...... Teufel



Geschrieben von Pallas Athene am 21.02.2014 um 13:18:

  RE: Belgien erlaubt Sterbehilfe für Minderjährige

Zitat:
Original von marven

Und, wie sogar der Chef des Schweizer Sterbehilfe-Vereins Dignitas einräumt, spielen ökonomische Motive zunehmend eine Rolle.
Wenn sich der Opa überlegt, ob er lieber noch 3 Monate leben und das Familienbudget belasten oder doch lieber den Enkeln eine bessere Starthilfe ins Leben überlässt.



Offenbar sind jene Streitfälle, in denen Menschen ( egal ob Mutter, Vater, Oma, Opa, Tante und Onkel....) bei klarem Verstand und sich artikulierend könnend Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu wollen, ebenso verdächtig aus allen möglichen Gründen sich meucheln zu lassen, ihr persönliches Leid zählt wohl als letztes Argument. Das ist indirekte Entmündigung und so bleibt eben nur die heuchlerische „Salamitaktik“ des "Niederspritzens" . Anscheinend keine befriedigende Lösung, sonst gäbe es keine Diskussion darüber, aber bei uns in Österreich ohnedies nicht. Wir bleiben lieber im Graubereich.



Geschrieben von landlerin am 22.02.2014 um 08:14:

 

Und am herzigsten ist dann wenn der Ausgetretene einen Brief bekommt dass er, auch wenn er austritt, immer noch als katholisch getauft gilt, weil seine Eltern ja nur das Beste für ihr Kind gewollt haben..........viele Eltern wollen inzwischen vor allem eines, besonders in ländlichen Gegenden, nämlich dass ihr Kind nicht als Aussenseiter gemobbt wird......auch von jenen welcher der Religion der allumfassenden Liebe Gottes angehören.
Landlerin



Geschrieben von nicolai am 23.02.2014 um 12:02:

 

Ich muß das jetzt einmal zu verifizieren versuchen : als ich nämlich vor beinahe vierzig Jahren "ausgetreten" bin, habe ich, soweit ich mich erinnern kann, kein derartiges "Schreiben" bekommen; also entweder ist dies ein Produkt "neuerer Zeit" oder es handelt sich bei diesem ominösen Brief nur um ein "kolportiertes Gerücht".
Und falls ersteres zutrifft, weiß irgendjemand, auf wessen gedanklichem Mist dieses "geniale" Elaborat eigentlich gewachsen ist, bzw. auf wessen "Anordnung" hin ausgetretene "Katholen" damit belästigt werden ?



Geschrieben von Momo am 23.02.2014 um 16:35:

 

@nicolai,

PRESSEMITTEILUNGEN DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ vom 20.09.2012

Zitat:
Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz
zum Kirchenaustritt


I. Infolge der Säkularisation der Kirchengüter waren die deutschen
Staaten zu materiellen Leistungen an die Kirchen verpflichtet. Im
19. Jahrhundert haben sie diese Verpflichtung umgewandelt und die
Kirchensteuer eingeführt. Mittels ihrer entrichten nun die Gläubigen
selbst Beiträge für die Aufgaben der Kirche. Um dem Grundrecht der
Religionsfreiheit Geltung zu verschaffen und zu gewährleisten, dass
niemand gegen seinen Willen als Kirchenmitglied geführt wird, wurde
die Möglichkeit geschaffen, zivilrechtlich den „Kirchenaustritt“ zu
erklären........................

6. Die kirchliche Autorität lädt diejenigen, die den Kirchenaustritt erklärt haben, zu
einem Gespräch im Blick auf ihre volle Wiedereingliederung in die kirchliche
Gemeinschaft ein. Es zielt auf die Versöhnung mit der Kirche und die Rückkehr zur
vollen Ausübung der Rechte und Pflichten......................

Alles lesen........
http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2012-145a-Allgemeines-Dekret-Kirchenaustritt_Dekret.pdf


Hier ein RP. ONLINE Bericht vom 22.10.2012

Zitat:

Der Kirchenaustritt "ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft ". In dieser Form belehrt ein "Pastorales Schreiben" der katholischen Kirche Gemeindemitglieder, die ihren Kirchenaustritt beim Amtsgericht erklärt haben. Der Brief – Folge eines Dekrets der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchaustritt von Ende September – schlägt in Ratingen Wellen.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/ratingen/ich-unterschreibe-das-nicht-aid-1.3038688


Hier der Brief im Wortlaut.

Zitat:
Pastorales Schreiben

(An die aus der Kirche ausgetretene Person unmittelbar nach Bekanntwerden des Kirchenaustritts)

Sehr geehrte/r………………….,
mit Bedauern habe ich erfahren, dass Sie vor der zuständigen zivilen Behörde Ihren Austritt aus der katholischen Kirche erklärt haben. Ihre Entscheidung ist mir, wie Sie verstehen werden, keineswegs gleichgültig. Ich würde gerne mit Ihnen über die Gründe, die Sie zu Ihrem Schritt bewogen haben, sprechen und habe als Seelsorger auch die Pflicht, die Motivation Ihres Kirchenaustritts zu erfragen und eine entsprechende Einschätzung vorzunehmen.
Wer in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommenen wurde, hat ja auf seine Weise Anteil an der Sendung des ganzen christlichen Volkes in Kirche und Welt (vgl. Lumen Gentium 31). Katholische Christen genießen alle Grundrechte zur aktiven Teilnahme am kirchlichen Leben, doch sind diese untrennbar mit der Erfüllung der Grundpflichten in der kirchlichen Gemeinschaft verbunden.
Im Auftrag des Bischofs muss ich Sie mit diesem Brief allerdings auch über die Wertung des Kirchenaustritts unterrichten und über die Folgen, die dieser in kirchenrechtlicher Hinsicht nach sich zieht.
Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft. Wer vor der zuständigen Behörde seinen Kirchenaustritt erklärt, verstößt gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren (c. 209 § 1 CIC) und seinen finanziellen Beitrag zu leisten, dass die Kirche ihre Sendung erfüllen kann (c. 222 § 1 CIC i.V.m. 1263 CIC).
Die Erklärung des Kirchenaustritts zieht folgende Rechtsfolgen nach sich:
Als aus der Kirche ausgetretene Person
dürfen Sie die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung – außer in Todesgefahr – nicht empfangen,
können Sie keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen,
können Sie nicht Taufpate und nicht Firmpate sein,
können Sie nicht Mitglied in pfarrlichen und in diözesanen Räten sein (z.B. Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand bzw. Vermögensverwaltungsrat, Diözesanpastoralrat etc.),
verlieren Sie das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche,
können Sie nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein.
Wenn Sie eine kirchliche Ehe schließen möchten, muss zuvor eine Erlaubnis zur Eheschließungsassistenz beim Ortsordinarius eingeholt werden. Diese setzt Versprechen über die Bewahrung des Glaubens und die katholische Kindererziehung voraus.
Ebenso kann Ihnen, falls Sie nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt haben, das kirchliche Begräbnis verweigert werden.
Vielleicht haben Sie die Tragweite Ihrer Entscheidung nicht ermessen und möchten diesen Schritt rückgängig machen.
Ich lade Sie ein, ein Gespräch zur Klärung mit mir oder einem anderen katholischen Seelsorger Ihrer Wahl zu führen.
Aber auch dann, wenn Sie nicht an eine Änderung Ihres Entschlusses denken, bin ich an einem Gespräch mit Ihnen interessiert und würde mich diesbezüglich über Ihre Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Pfarrer
http://www.vaticanhistory.de/wordpress/?cat=157



Geschrieben von Momo am 23.02.2014 um 16:41:

 

@ Moderatoren,

vielleicht könnte man den Teil zum Thema Kirchenaustritt abhängen und einen eigenen Tread eröffnen.



Geschrieben von landlerin am 23.02.2014 um 20:59:

 

Hallo Nicolai...in etwa so wie von Momo reingestellt war auch der Inhalt des Schreibens an meine Tochter. Allerdings nicht vom Ortspfarrer, sondern von irgendjemandem aus der Erzdiözese wien gezeichnet.
Landlerin



Geschrieben von nicolai am 24.02.2014 um 10:32:

 

Nach meinem Rechtsverständnis zöge dieser Brief eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft und damit in weiterer Folge eine Anklage wegen Nötigung (§ 105 StGB) nach sich...
Gegebenenfalls gekoppelt mit einer Art "Sammelklage" auf "Unterlassung".
Ähnliche Rechtsmittel stehen auch in Deutschland zur Verfügung.



Geschrieben von Markus Pichler am 24.02.2014 um 10:45:

 

also ich find den Text sowohl einfühlsam als auch bestimmt. So wie er aus der Sicht der Kirche nicht besser formulierbar ist.
Den Tatbestand der Nötigung kann sich jeder Advokat in die Haar schmieren.



Geschrieben von nicolai am 24.02.2014 um 13:12:

 

...für diese Einschätzung bekommst Du von der "Kirche" bestimmt einen "päpstlichen Sondersegen", von der Rechtsanwaltskammer aber möglicherweise einen "Nachschulungskurs" angeboten... Happy



Geschrieben von Markus Pichler am 24.02.2014 um 13:21:

 

Zitat:
Original von nicolai
...für diese Einschätzung bekommst Du von der "Kirche" bestimmt einen "päpstlichen Sondersegen", von der Rechtsanwaltskammer aber möglicherweise einen "Nachschulungskurs" angeboten... Happy


ist halt Wunschdenken. Würd ich mir auch wünschen, aber man sollte schon a bisserl objektiv sein.



Geschrieben von BlackWiddow am 24.02.2014 um 14:53:

 

Wie ich in den 70ern die Kirche verlassen habe, hat sich noch niemand drum geschert, weils damals noch sehr selten war, dass jemand dieses Wagnis einging Happy
Dafür haben die mich nach meiner Übersiedlung ins Weinviertel sekieren wollen:
Knapp nach meiner Anmeldung bekam ich einen Brief, ich habe gefälligst mein religiöses Bekenntnis anzugeben. Als ich diese rüde Aufforderung ignorierte, kamen böse Briefe mit der Drohung, auf mich käme ein Religionsfeststellungsverfahren zu - na da wär ich aber neugierig gewesen, was das wieder für eine unbescholtene Bürgerin wohl heißen solle Gruebel aber leider wurde mein diesbezüglicher Wissensdurst nicht gestillt, ich warte noch heute darauf Achselzuck



Geschrieben von Momo am 24.02.2014 um 18:34:

 

Zitat:
nicolai
Nach meinem Rechtsverständnis zöge dieser Brief eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft und damit in weiterer Folge eine Anklage wegen Nötigung (§ 105 StGB) nach sich...
Gegebenenfalls gekoppelt mit einer Art "Sammelklage" auf "Unterlassung".
Ähnliche Rechtsmittel stehen auch in Deutschland zur Verfügung.


Siehe letzter Satz im Schreiben

Zitat:
Aber auch dann, wenn Sie nicht an eine Änderung Ihres Entschlusses denken, bin ich an einem Gespräch mit Ihnen interessiert und würde mich diesbezüglich über Ihre Rückmeldung freuen.


Es besteht keine Antwortpflicht. Es ist eine Einladung und keine Aufforderung.

Eine Unterlassungsklage macht auch nur Sinn wenn Wiederholungsgefahr besteht. Ist hier auch nicht gegeben.



Geschrieben von Ramon am 25.02.2014 um 05:54:

 

Zitat:
Original von nicolai
Nach meinem Rechtsverständnis zöge dieser Brief eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft und damit in weiterer Folge eine Anklage wegen Nötigung (§ 105 StGB) nach sich...
Gegebenenfalls gekoppelt mit einer Art "Sammelklage" auf "Unterlassung".
Ähnliche Rechtsmittel stehen auch in Deutschland zur Verfügung.


Da hätte die Staatsanwaltschaft, betrachtet man allein die Austritte aus Vereinen und Verbänden (auf die diese oft schriftlich oder telefonisch reagieren), nichts anderes mehr zu tun.



Geschrieben von Pallas Athene am 25.02.2014 um 11:30:

  Sterbehilfe

Sorry fürs Abweichen zum Grundthema smile Kirchenaustritt war und ist nie mein Problem gewesen, da mit atheistischer Muttermilch großgezogen; aber das Ende betrifft uns alle, so auch mich trotz göttlichen Namens. Heute im Standard online ein paar Gedanken zur Sterbehilfe. Die Reaktionen der Poster lässt hoffen, dass dieses ein breiteres Interesse in der Bevölkerung findet und an den Grundfesten des sich fügen ins Siechtum rüttelt.

http://derstandard.at/1392686157391/Die-schwierige-Frage-nach-dem-selbstbestimmten-Lebensende



Geschrieben von nicolai am 25.02.2014 um 11:58:

 

Soso - und diese Passagen :

Im Auftrag des Bischofs muss ich Sie mit diesem Brief allerdings auch über die Wertung des Kirchenaustritts unterrichten und über die Folgen, die dieser in kirchenrechtlicher Hinsicht nach sich zieht.
Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft. Wer vor der zuständigen Behörde seinen Kirchenaustritt erklärt, verstößt gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren (c. 209 § 1 CIC) und seinen finanziellen Beitrag zu leisten, dass die Kirche ihre Sendung erfüllen kann (c. 222 § 1 CIC i.V.m. 1263 CIC).
Die Erklärung des Kirchenaustritts zieht folgende Rechtsfolgen nach sich:

habt Ihr wohl "gnädig überlesen" ?

Eine "Wertung" ist unstatthaft, zumal aus dem Schreiben nicht klar hervorgehrt, welcher Art und von wem diese "Wertung" ist. Es wird (gezielt) der Eindruck erweckt, es handle sich um eine "allgemeingesellschaftliche" Bewertung.
Desgleichen wird der Eindruck vermittelt, der Ausgetretene "verstoße gegen bürgerliches Recht", bzw. gegen "allgemein irgendein Recht", obwohl "kirchliches Recht" auf eine ausgetretene Person gar nicht mehr anwendbar ist.
Dieselbe "schändliche Absicht" (Vorspiegelung falscher Tatsachen) liegt auch der (nicht spezifizierten) Erwähnung von "Rechtsfolgen" zugrunde.
Da hier gewissermaßen mit "rechtlichen Verfehlungen", bzw. "Rechtsfolgen" gedroht wird, um eine "Willensänderung des Ausgetretenen" herbeizuführen sind diese Formulierungen, bzw. Textpassagen, da an den "Ausgetretenen" persönlich adressiert, meiner Ansicht nach durchaus als den "Tatbestand der Nötigung erfüllend" anzusehen.

Daran ändert die bloße "Interessensbekundung" im letzten Satz gar nichts...



Geschrieben von Momo am 25.02.2014 um 13:53:

 

Angenommen da klagt jemand auf Nötigung, geht zum Anwalt, legt seine Austrittsbescheinigung und diesen Brief auf den Tisch.

Er fühlt sich widerrechtlich beschuldigt eine "rechtliche Verfehlung" begangen zu haben und will sich jetzt gegen angedrohte "Rechtsfolgen" schützen.

Was passiert dann? Ich kann nur vermuten: Der Anwalt sagt, es gibt zivilrechtlich nichts zu befürchten, wenden sie sich an die Kirche. Mit dem Kirchenrecht haben wir nichts zu tun.



Geschrieben von Markus Pichler am 25.02.2014 um 17:55:

 

Zitat:
Original von nicolai
...für diese Einschätzung bekommst Du von der "Kirche" bestimmt einen "päpstlichen Sondersegen", von der Rechtsanwaltskammer aber möglicherweise einen "Nachschulungskurs" angeboten... Happy


beides würde ich mit Handkuss akzeptieren..
Könnte ja Kardinal werden, jetzt wo wieder neue produziert werden.
In den 60ern hab ich ja gelernt, man sollte das Establishment von innen aufmischen.



Geschrieben von marven am 28.02.2014 um 11:47:

 

Die Taufe gilt ja auch bei einem Übertritt. Wer evangelisch werden will muss nicht erneut getauft werden. Ebenso im Falle eines Wiedereintritts.
Und so mancher Atheist wurde schon durch Einsamkeit wieder in die Kirche zurückgeholt.



Geschrieben von nicolai am 28.02.2014 um 13:50:

 

Zitat:
Original von marven
Und so mancher Atheist wurde schon durch Einsamkeit wieder in die Kirche zurückgeholt.


...welch ein Blödsinn.
Wer einmal als das Ergebnis kritischen und logischen Denkens erkannt hat, daß es keinen Gott gibt, der ändert seine Überzeugung nicht, "weil er/sie einsam ist". Das tun höchstens Opportunisten und Leute, deren "Atheismus" oder "Agnostizismus" ohnehin nur eine Modeerscheinung darstellt, weil´s gerade "in" und "trendy" ist...
Aber es soll ja auch Leute geben, die lieber im gechlorten Hotelswimmingpool baden als im fünfzig Meter daneben liegenden Meer, weil dann der Weg zur "Strandbar" kürzer ist... Sauer


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